Wolfgang Peschorn irrt, wenn er sagt, außergerichtliche Entschädigungszahlungen an die Opfer und Angehörigen des Terroranschlags in Wien hätten strafrechtliche Konsequenzen für die Republik Österreich. Zudem hindert sie niemand, die Verantwortung für ihre Fehler bei der Terrorbekämpfung zu übernehmen.