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Zur Zulässigkeit eines Laptops in Untersuchungshaft

Die Untersuchungshaft ist die eingriffsintensivste Zwangsmaßnahme im Strafverfahren. Elektronische Daten, insbesondere E-Mails, sind vor allem in großen „Wirtschaftsstrafverfahren“ wesentliche Beweismittel.

In diesem Spannungsfeld stellt sich eine Frage: Hat ein Beschuldigter in Untersuchungshaft Anspruch auf einen Laptop, um „seine“ Daten – insbesondere E-Mails –, die der Staatsanwaltschaft aufgrund einer erfolgten Sicherstellung zur Verfügung stehen, zu Verteidigungszwecken durchzusehen?

Das OLG Wien hat dies jüngst verneint. Mit dieser aus Beschuldigtensicht und im Lichte der Waffengleichheit und einer effektiven Verteidigung diskussionsbedürftigen Entscheidung beschäftigen sich Thomas Pillichshammer und Kristin Wunderlich aus dem #teamstrafrecht von #wkklaw in der neuesten Ausgabe der ZWF.

#wkklaw  #teamstrafrecht  #zwf